Herr Stadtrat Dr. Tiedtke hat vorab eine Anmerkung zu Punkt 2 des Beschlusses. Man habe festgestellt, dass dieser Punkt in Bezug auf die Generalsanierung des JUZ sachfremd sei.

 

Frau Nürnberger informiert, dass dies ein zwingender Punkt sei, um in das Förderprogramm zu kommen.

 

Herr Pillich erklärt detailliert die vorliegende Planung für die Generalsanierung des JUZ.

 

Danach kommt es zu einigen Wortmeldungen.

 

Herr Stadtrat Pohl ist der Meinung, dass man die Holzkonstruktion des Balkons brandschutztechnisch nochmal überprüfen sollte.

 

Herr Pillich sagt zu, dies noch einmal überprüfen zu lassen

 

Herr Stadtrat Schweikert möchte wissen, wie in einem Brandfall die Fluchtmöglichkeit aus dem 2. OG stattfindet. Denn eine Entfluchtung über die Treppenanlage sei nicht gegeben sondern nur über ein Fenster und dann über die Drehleiter der Feuerwehr. Wurde dies zwischenzeitlich überplant?

 

Herr Pillich antwortet, dass in einem Brandfall das komplette Obergeschoss über die Fluchttreppe zu verlassen sei. Diesbezüglich wurde im Treppenhaus ein Brandschutzvorhang eingebaut.

 

Frau Nürnberger ergänzt, dass das Brandschutzkonzept vom Kreisbrandrat ausgearbeitet wurde und somit alle Fluchtwege gesichert sind.

 

Herr Stadtrat Eryazici schlägt vor, in den Grünanlagen ökonomische Maßnahmen mit einzuplanen, wie z. B. Nistkästen. Des Weiteren möchte er wissen, ob es im Kellergeschoss nur einen Bandübungsraum gibt.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass für die Außenanlagen bereits Kosten miteingeplant wurden. Man wird den Vorschlag mit den Nistkästen gerne mitaufnehmen. Es wird sich überhaupt kein Bandübungsraum im Keller befinden, da es sehr aufwendig wäre, die Fluchtmöglichkeiten im Keller herzustellen. Man hat ja ein sehr großes Nebengebäude was evtl. auch noch erweitert werden wird, dort könne man zukünftig Bandräume unterbringen.

 

Herr Stadtrat Keller erkundigt sich, ob die Brandmeldeanlage zur Leitstelle in Nürnberg aufgeschalten wird. Außerdem möchte er wissen, ob das gesammelte Regenwasser auch im Gebäude, z. B. für die WC-Spülung, verwendet wird.

 

Herr Pillich führt aus, dass es im Moment noch so angedacht ist, dass das Regenwasser in die Zysterne fließt. Man wird aber diese Anregung noch in die Vorplanungen der Haustechnik mitaufnehmen. Eine Brandmeldeanlage ist baulich nicht gefordert.

 

Herr Stadtrat Lochner möchte wissen, wie zuverlässig die 80% Förderung sind und ob in den Baukosten auch die Kosten für das Interimsgebäude enthalten sind. 

 

Herr Pillich antwortet, dass die Kosten für das Interimsgebäude bereits enthalten sind. Man habe eine Zusage von der Regierung von Mittelfranken, dass es 80% Förderung geben wird, aber der offizielle Förderantrag liegt noch nicht vor.

 

Frau Nürnberger ergänzt, die Regierung von Mittelfranken derzeit eine Förderung der ersten Million mit 80 % in Aussicht gestellt darüber liegt auch der Bescheid vor. Bei der zweiten Fördersumme liegt die Aussage von der Regierung von Mittelfranken vor, dass wenn es die 80% Förderung nicht gibt, es min. 60% von der Städtebauförderung geben wird.

 

Im Anschluss berichtet Frau Schwemmer, Pädagogische Leitung des Fachbereichs 6 Kinder, Bildung und Soziales, dass die Planungen in enger Absprache mit dem Bauamt, dem Fachbereich 6 Bildung und Soziales und mit den Jugendlichen erfolgt sind.

 

Herr Stadtrat Schweikert möchte wissen, ob die Parkanlage nach der Sanierung auch eine Parkanlage bleibt und nicht als Stellplatz für Kraftfahrzeuge missbraucht wird.

 

Frau Nürnberger sagt zu, diesen Hinweis ins Protokoll mitaufzunehmen.

 

Beschluss:

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Die geplante Generalsanierung des Jugendzentrums in der Weigmannstraße mit einer Sanierungssumme in Höhe von 2.750.000 € wird unter Voraussetzung der Förderzusage durchgeführt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

2.    Im Interesse eines schonenden Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Flächenressourcen wird die Stadt Lauf vorrangig Innenentwicklung vor Außenentwicklung betreiben. Dabei sollen vorrangig Leerstände sowie vom Leerstand bedrohte Gebäude genutzt werden. Zudem ist einer Nutzung von Konversionsflächen und Brachflächen Vorrang zu gewähren.

3.    Das Ing. Büro Lerzer + Plan GmbH, Rennbahnstraße 1, 92318 Neumarkt wird mit den weiteren Leistungsphasen 4 -7 gemäß HOAI Honorarzone 3 unten beauftragt.

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.   Die geplante Generalsanierung des Jugendzentrums in der Weigmannstraße mit einer Sanierungssumme in Höhe von 2.750.000 € wird unter Voraussetzung der Förderzusage durchgeführt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

2.   Im Interesse eines schonenden Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Flächenressourcen wird die Stadt Lauf vorrangig Innenentwicklung vor Außenentwicklung betreiben. Dabei sollen vorrangig Leerstände sowie vom Leerstand bedrohte Gebäude genutzt werden. Zudem ist einer Nutzung von Konversionsflächen und Brachflächen Vorrang zu gewähren.

3.   Das Ing. Büro Lerzer + Plan GmbH, Rennbahnstraße 1, 92318 Neumarkt wird mit den weiteren Leistungsphasen 4 -7 gemäß HOAI Honorarzone 3 unten beauftragt.