Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. In den zukünftigen Beschlussvorlagen wird der Punkt „ zu erwartende Auswirkung auf die Umwelt“ aufgenommen. Dieser ist projektbezogen zu erläutern.
2. In § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
„zu erwartende Auswirkungen auf die Umwelt“ (projektbezogene Erläuterung)
3. Die Durchführung einer Jugend-Klimakonferenz wird zur Vorbereitung einer Entscheidung zunächst im Jugendrat der Stadt Lauf besprochen.