Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Nürnberger Land die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nuschelberg“ für die Grundstücke FlNr. 415/5, 415/6, 419/7 und 415 (Teilfläche) Gemarkung Günthersbühl zu beantragen.