Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Nürnberger Land die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nuschelberg“ für die Grundstücke FlNr. 415/5, 415/6, 419/7 und 415 (Teilfläche) Gemarkung Günthersbühl zu beantragen.