Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a) Mangels ausreichender verbleibender Zeit zur Ermittlung der notwendigen Grundlagen bleibt es vorerst bei der bisherigen Kalkulationsweise nach dem sog. Frischwassermaßstab der Abwassergebühren. Für den nächsten Kalkulationszeitraum (4 Jahre), beginnend ab 01.01.2020, werden die Abwassergebühren dementsprechend ermittelt und vom BKPV überprüft.

Während des dann laufenden Zeitraums sind die notwendigen Grundlagen für eine anschließende Neukalkulation, auch einer evtl. gesplitteten Gebühr, unter der Prämisse zu schaffen, dass sie auch für die ebenfalls anstehende Globalkalkulation und die Neubewertung der Straßenentwässerungsanteile herangezogen werden können.

 

b) Die gefassten Beschlüsse zur Einführung und Auftragsvergabe der Gesplitteten Gebühr vom 25.01.2018 werden damit aufgehoben.