Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Frau Nürnberger erklärt ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Stadtrat Herrmann wird sich gegen den Beschlussvorschlag aussprechen, da aus seiner Sicht der Grüngürtel rund um den Kunigundenberg unantastbar sei.

 

Frau Nürnberger macht darauf aufmerksam, dass es in diesem Verfahren eine intensive Verkehrsbetrachtung, eine Alternativbetrachtung und auch eine Umweltbetrachtung geben wird.

 

Die Mehrheit des Gremiums sieht die Wichtigkeit des Verfahrens für das Krankenhaus und wird deshalb zustimmen.

 

 

 

Beschluss:

 

1.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.1       Für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1576, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

1.2       Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Lageplan vom 23.07.2019.

1.3       Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.

1.4       Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanvorentwurf auszuarbeiten.

Beschlussvorschlag:

 

2.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

2.1  Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1576, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird das Verfahren zur 7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Grünfläche“ in „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ eingeleitet.

 

2.2          Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf zur Änderung auszuarbeiten.