Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Nürnberger
Land die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet „Nuschelberg“ für die
Grundstücke FlNr. 415/5, 415/6, 419/7 und 415 (Teilfläche) Gemarkung
Günthersbühl zu beantragen.