Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

Herr Stadtrat Schmidt trägt den Antrag der Fraktion der Freien Wähler vor.

 

Danach kommt es zu einer kontroversen Diskussion, in der sich die Mehrheit des Gremiums für eine Beleuchtung des Radweges zwischen Schönberg und Weigenhofen ausspricht.

 

Man sieht in diesem Bereich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Radfahrer und Fußgänger aufgrund der Lage des Radweges und der somit verbundenen Blendwirkung durch Scheinwerfer von vorbeifahrenden Autos. Jedoch sollte die Beleuchtung in der Nacht abgeschaltet werden.

 

Herr Stadtrat Wartha sieht keine Notwendigkeit einer Beleuchtung.

 

Herr Stadtrat Grand wird aufgrund des Artenschutzes nicht zustimmen.

 

Herr Stadtrat Kern sieht die Gefahr bei einer Zustimmung, dass die Bewohner der anderen Ortsteile auch eine Beleuchtung auf ihren Radwegen fordern.

 

Vorsitzender schlägt vor den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass es eine Nachtabschaltung geben wird. Des Weiteren wird die Verwaltung beim Landratsamt Nürnberger Land beantragen, einen Blendschutz in Form von Büschen und eine seitliche Fahrbahnmarkierung anzubringen. Außerdem wird im Beschluss ausdrücklich festgehalten, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt.

 

Damit besteht Einverständnis.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Geh- und Radweg zwischen Schönberg und Weigenhofen wird unter folgenden Voraussetzungen beleuchtet:

 

1.   Die Beleuchtung wird in der Nacht abgeschaltet und die Zeiten werden von der      Verwaltung festgelegt. Es wird Ökostrom verwendet.

 

2.   Über das Landratsamt Nürnberger Land wird die Verbesserung des Blendschutzes

      z. B. durch das Bepflanzen mit Hecken sowie eine seitliche Fahrbahnmarkierung     beantragt.

 

3.   Die Gesamtkosten dürfen 41.500 € nicht überschreiten.

 

4.   Es wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei dieser Entscheidung aufgrund der            Nähe der beiden Ortschaften und der Blendwirkung um einen Einzelfall handelt und      dass die Entscheidung kein Konsequenzfall für weitere Radwege ist.