Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, dass im Jahr 1989 eine Genehmigung für eine Kfz-Ausstellungshalle mit Außenflächen erteilt wurde.

Dem Antrag vom 22.10.2008 bzw. 24.04.2009 auf Änderung des Flächennutzungsplans von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Gewerblicher Baufläche“ konnte gemäß Bauausschuss-Beschluss vom 12.05.2009 nicht entsprochen werden.

 

Ein Antrag auf Nutzungsänderung bezüglich Handel mit „Waren ohne Lebensmittel“ oder Spielothek wurde gemäß Bauausschuss-Beschluss vom 28.07.2009 ebenfalls abgelehnt.

 

Im Dezember 2009 wurde ein weiterer Antrag auf Nutzungsänderung zu einem Matratzenmarkt vorgelegt. Bezüglich der fachlichen und rechtlichen Beurteilung hat sich nichts geändert, so dass grundsätzlich wieder abgelehnt werden.

 

Nachdem die Fa. Baur jedoch sehr nachdrücklich dargelegt hat, dass eine Nutzungsänderung aus wirtschaftlichen Gründen für den eigentlichen Betrieb dringend notwendig ist, sollte aus Sicht der Verwaltung mit dem Landratsamt Nürnberger Land aufgrund des konkret vorliegenden Antrags ausgelotet werden, ob es eine Möglichkeit gäbe, eine Nutzungsänderung zu erreichen. Sollte dies der Fall sein, müsste allerdings die bestehende Erschließung verbessert werden.

 

Herr StR Ittner sieht ein Problem mit der Umlegung der Erschließungskosten und zwar deshalb, weil sowohl die Anlagen der Heuchlinger Schützen als auch die des Reit- und Fahrverein über den öffentlichen Feld- und Waldweg erschlossen sind und möglicherweise an den Kosten beteiligt werden müssen.

 

Ein weiteres Problem ist die beabsichtigte gewerbliche Nutzung, ohne dass ein Gewerbegebiet ausgewiesen ist.

 

Er zweifelt, ob durch die Vermietung des Pavillons der Betrieb mit 35 Mitarbeitern (wie beschrieben) gerettet werden kann.

 

StRin Hoyer-Neuß meint, dass es egal sei, ob Autos im Pavillon stehen oder Matratzen verkauft werden. Sie plädiert für eine befristete Nutzungsänderung zu einem Matratzenfachmarkt.

 

StR Kern sieht Schwierigkeiten zu einer Nutzungsänderung aufgrund der Rechtslage. Daher ist eine Abstimmung mit dem Landratsamt notwendig.

 

StR Maschler würde dem ansässigen Unternehmen gerne helfen und spricht sich für eine beschränkte Nutzungsmöglichkeit aus.

 

StR Felßner wünscht sich gleiches Engagement für den Holzhandel Scharrer im Ortsteil Ziegelhütte.

 

StR Offenhammer ist der Auffassung, dass dieser Fall beweist, dass Gefälligkeitsgenehmigungen nur Ärger bereiten. Die damalige Genehmigung war an das Autohaus geknüpft. Trotzdem sollte eine tragbare Lösung gefunden werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Landratsamt Nürnberger Land die Möglichkeit einer möglichen Nutzungsänderung auf den Grundstücken FlNr. 539 und 544/12 der Gemarkung Heuchling, Nähe Hersbrucker Straße, gemäß dem jetzt konkret vorliegenden Antrag auszuloten. Die möglicherweise notwendig werdende Verbesserung der Erschließung geht zu Lasten des Antragstellers.