Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Enten- und Gänsestalls als Rundbogenhalle mit Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 1316 der Gemarkung Weigenhofen, Kohlschlag 1, weil die Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung nicht nachgewiesen werden und das Betriebsleiterwohnhaus abgerückt im Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung“ verortet werden soll.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden,

 

1.      wenn die Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung nachgewiesen werden kann,

 

2.      der Nachweis geführt wird, dass sich kein Bestandsgebäude zur Ertüchtigung eines Wohngebäudes eignet bzw. das bestehende Wohngebäude nicht erweitert werden kann,

 

3.      das Betriebsleiterwohnhaus dem Betrieb dient und untergeordnet ist und sich im Bereich der Hofstelle befindet.

,

 

4.      das Betriebsleiterwohnhaus außerhalb des Landschaftsschutzgebietes verortet wird.