Sitzung: 23.07.2019 BUS/009/2019
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau
eines Enten- und Gänsestalls als Rundbogenhalle mit Betriebsleiterwohnhaus auf
dem Grundstück FlNr. 1316 der Gemarkung Weigenhofen, Kohlschlag 1, weil die
Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung nicht nachgewiesen werden und
das Betriebsleiterwohnhaus abgerückt im Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Jura
mit Moritzberg und Umgebung“ verortet werden soll.
Das gemeindliche
Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden,
1. wenn
die Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung nachgewiesen werden kann,
2. der
Nachweis geführt wird, dass sich kein Bestandsgebäude zur Ertüchtigung eines
Wohngebäudes eignet bzw. das bestehende Wohngebäude nicht erweitert werden
kann,
3. das
Betriebsleiterwohnhaus dem Betrieb dient und untergeordnet ist und sich im
Bereich der Hofstelle befindet.
,
4. das Betriebsleiterwohnhaus
außerhalb des Landschaftsschutzgebietes verortet wird.