Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Nach einer kurzen Erläuterung des Sachverhaltes durch Frau Nürnberger, melden sich die Stadträte Herr Keller und Herr Meyer zu Wort.

 

Sie sprechen sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, möchten aber, dass man in Kontakt mit dem Eigentümer aufnimmt um alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

 

Vorsitzender schlägt vor, dies in den Beschlussvorschlag mitaufzunehmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines bestehenden Baumarkts (Teilbereich) in ein großflächiges Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel auf dem Grundstück FlNr. 646/42 der Gemarkung Heuchling, Faunberg 1, da eine planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht gegeben ist und der Standort mit der Landesplanung nicht vereinbar ist.

 

Es liegt eine Planungserfordernis vor, um die unterschiedlichen Interessen abzuwägen und mögliche Konflikte zu bewältigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen, um alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten.