Sitzung: 23.07.2019 BUS/009/2019
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Nach einer kurzen Erläuterung des Sachverhaltes durch Frau Nürnberger, melden sich die Stadträte Herr Keller und Herr Meyer zu Wort.
Sie sprechen sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, möchten aber, dass man in Kontakt mit dem Eigentümer aufnimmt um alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Vorsitzender schlägt vor, dies in den Beschlussvorschlag mitaufzunehmen.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur
Nutzungsänderung eines bestehenden Baumarkts (Teilbereich) in ein großflächiges
Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel auf dem Grundstück FlNr. 646/42 der
Gemarkung Heuchling, Faunberg 1, da eine planungsrechtliche Zulässigkeit nach §
34 BauGB nicht gegeben ist und der Standort mit der Landesplanung nicht
vereinbar ist.
Es liegt eine
Planungserfordernis vor, um die unterschiedlichen Interessen abzuwägen und
mögliche Konflikte zu bewältigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen, um alternative Lösungsvorschläge zu
erarbeiten.