Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ wird im Bereich der südlichen Tilsiter Straße und der westlichen Breslauer Straße durch einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 02.02.2010.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 9 zum Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“.

5.    Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a  BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Tekturplan auszuarbeiten.