Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
- Der
Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ wird im Bereich der südlichen Tilsiter
Straße und der westlichen Breslauer Straße durch einen Tekturplan gemäß §
2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.
2.
Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 02.02.2010.
3.
Der
Geltungsbereich des Tekturplanes wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4
BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan
erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 9 zum Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“.
5.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung
wird verzichtet.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Tekturplan auszuarbeiten.