Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat
1.
In den zukünftigen Beschlussvorlagen wird der
Punkt „ zu erwartende Auswirkung auf die Umwelt“ aufgenommen. Dieser ist
projektbezogen zu erläutern.
2. In § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
„ zu erwartende Auswirkungen auf die Umwelt“ (projektbezogene Erläuterung)
3. Die Durchführung einer Jugend-Klimakonferenz wird zur Vorbereitung einer Entscheidung zunächst im Jugendrat der Stadt Lauf besprochen.