Im 2. Quartal erging unterm 06.06.2019 die Haushaltsgenehmigung für den städtischen Haushalt, wobei leider Teile des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a.d.Peg. ausgenommen wurden, da die Rechtsaufsicht sich hierzu abschließend noch nicht äußern wollte.

Dementsprechend konnte endgültig auch der gebundene Gesamthaushalt mit allen Anlagen herausgegeben werden, so dass sowohl der Politik als auch den Fachbereichen und Einrichtungen die laufende Arbeit erleichtert ist und vor allem auf die geplanten Ansätze im Vermögenshaushalt (Budgets lt. Prio-Liste) das Hauptaugenmerk der Sachbearbeitung gerichtet werden kann (Näheres dazu am Ende dieses Berichts).

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.678.609 Euro                                     Einkommensteuer-Ersatz 276.095 Euro                                                                              Anteil an der Umsatzsteuer 663.973 Euro

Mit Eingang der ersten Vierteljahresbeträge 2019 wird erkennbar, dass die lt. Haushalt eingeplanten Erhöhungen realistisch sind. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind beim Einkommensteueranteil rd. 2 % und beim Umsatzsteueranteil über 9 % Mehreinnahmen zu verzeichnen. Das entspricht ebenfalls den statistischen Auswertungen.

Das Minus beim Einkommensteuerersatz (25 %) ist ein abrechnungsbedingter Rückgang, der sich mit den Beträgen des 2. Quartals (Eingang im 3. VJ) wieder ausgleichen dürfte.

 

Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage                                                                                    AO-Soll 16.409.131,12 € / 986.218 €

Ansatz 2019

AO-Soll zum 30.06.

AO-Soll im VJ-Zeitraum

Ist 30.06.2019

13.500.000

16.409.131,12

13.285.817,53

6.914.479,81

 

Erfreulich zeigt sich die Gewerbesteuer in diesem 2. Vierteljahr. Die deutlichen Mehreinnahmen basieren sowohl auf hohen Abrechnungsbeträgen, allerdings zum Teil auch auf Schätzungen/Vorauszahlungen, so dass damit gerechnet wird, dass das Soll im folgenden Quartal wieder nach unten angepasst werden muss. Trotzdem wird es nach derzeitigem Stand bei einer Ansatzüberschreitung bleiben, selbst wenn – wie bereits Anfang Juli bekannt – auch wieder höhere Rückzahlungen erfolgen müssen.

Die Gewerbesteuerumlage war mit dem ersten Vierteljahresbetrag von 668.327 Euro abzuführen; dazu die bereits geleistete Nachzahlung für das Jahr 2018.

 

 

 

 

Anteil auf Aufkommen der Grunderwerbsteuer                                                             166.080,03 Euro

Mit einem Ist-Betrag von 166.080,03 Euro sind im ersten Halbjahr bisher fünf Monatsraten eingegangen; die Juni-Rate wird erst dem dritten Quartal zugerechnet werden können. Die monatlichen Beträge entsprechen in etwa denen des Vorjahres; sie bleiben nach wie vor zu volatil, um daraus dauerhafte Rückschlüsse auf die Immobilienbranche im Bereich der Stadt Lauf a.d.Peg. zu ziehen. Die bundes- bzw.  bayernweite stetige Entwicklung der letzten Jahre nach oben ist so bei der Stadt zwar (noch) nicht angekommen; allerdings sind auch keine wesentlichen Einbrüche zu verzeichnen.

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen                                                         130.650 €

Hier sind inzwischen zwei Vierteljahresraten eingegangen, die dem zugrundeliegenden Bescheid über insgesamt 261.300 Euro entsprechen.

 

Realsteuern                                                                                                                                GrSt A                  66.560,28 Euro                                                                                                                                           GrSt B             2.839.262,57 Euro                                                                                                                        Hundesteuer        98.547,00 Euro

Alle drei Realsteuerarten haben sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht erhöht. Die Haushaltsansätze sind erreicht bzw. leicht überschritten.

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG                                                                                  244.756 €

Die ersten beiden Raten (Ist) übersteigen bereits das Vorjahresergebnis des Halbjahres; sie entsprechen dem vorliegenden Jahresbescheid, der mit insgesamt 489.511,50 Euro den Haushaltsansatz leicht übersteigt.

 

Schlüsselzuweisungen                                                                                                          1.439.244 €

Die deutlichen Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen waren entsprechend angekündigt. Sie liegen mit 385.262 Euro über dem Halbjahresergebnis 2018. Das angekündigte Gesamtsoll ist bereits angeordnet und wird in den Folgequartalen eingehen.

 

Kreisumlage                                                                                                                      7.299.785,22 €

Wie immer im 2. Quartal erging der neue Bescheid vom 13.05.2019 des Landkreises zur Kreisumlage auf Basis des neuen Hebesatzes von 45,5 v. H.. Die bisherigen Raten wurden abgerechnet und die neuen Beträge ab Juni monatlich zu Soll gestellt: 1.216.630,87 Euro sind jeweils zum 25. eines Monats zu zahlen.

 

Budgetberichte Verwaltungshaushalt

Soweit aus den Einrichtungen zu hören war, reichen aktuell die zugeteilten Budgetmittel in allen Bereichen aus.

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

Obwohl die diesjährige Haushaltsgenehmigung auf sich warten ließ, konnten die laufenden und geplanten Investitionen nahtlos durchgeführt werden, soweit die weiteren Voraussetzungen (Ausschreibung, Vergabe, Bewilligungen) vorlagen.

Mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Haushaltsreste und Verpflichtungsermächtigungen war die ausstehende Haushaltsgenehmigung kein Hindernis.

 

Controlling

Die eingerichteten Deckungs- und Zweckbindungsringe in den fachbereichsspezifischen Maßnahmen können seit diesem Quartal über Controlling-Listen direkt aus dem HKR-Programm OKFIS heraus überwacht werden.

Die Kämmerei wird ab sofort in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Überwachungslisten die zuständigen Fachbereiche auf dem Laufenden halten.

Dies gilt nicht nur für die Bereiche des Verwaltungshaushalts sondern auch für Maßnahmen des Vermögenshaushalts, z. B. aus der Prio-Liste.

Die zuständigen Sachbearbeiter können so auf einen Blick erkennen, wieviel der vorhandenen Mittel bereits in Anspruch genommen wurden und ob und wieviel für das verbleibende Jahr noch zur Verfügung stehen. So kann rechtzeitig eingegriffen werden, sollte sich ein zusätzlicher Bedarf oder „freie Mittel“ abzeichnen.