Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für den Oskar-Sembach-Ring (äußerer und innerer Ring) insgesamt ermittelt.

 

Diese zusammengefassten Erschließungsanlagen bilden mit den von ihnen erschlossenen Grundstücken eine Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS), nämlich das Abrechnungsgebiet „Oskar-Sembach-Ring“.