Sitzung: 02.02.2010 BauA/002/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: BA/130/2010
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für den Oskar-Sembach-Ring (äußerer und innerer Ring) insgesamt ermittelt.
Diese zusammengefassten Erschließungsanlagen bilden mit den von ihnen erschlossenen Grundstücken eine Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS), nämlich das Abrechnungsgebiet „Oskar-Sembach-Ring“.