Herr Stadtrat Mayer nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Dem TV 1877 Lauf e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Friedrich
Vollmer, wird die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur
kostenfreien Abbildung auf der ersten Seite des Altstadtfest-Heftes nach Art. 4
Abs. 3 GO genehmigt.
Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben.
Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben genannten Zweck erteilt.