Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Herr Stadtrat Mayer nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Dem TV 1877 Lauf e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Friedrich Vollmer, wird die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien Abbildung auf der ersten Seite des Altstadtfest-Heftes nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.

Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben genannten Zweck erteilt.