Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9

Herr 2. Bürgermeister Scheld verlässt die Sitzung

 

Vorsitzender dankt für das große Interesse der Besucher zu diesem Punkt, um sich aus erster Hand darüber zu informieren. Es war die Frage, ob die Grünanlagen und Kinderspielplätze, wie im Entwurf vorgesehen, enthalten bleiben. Mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes wurde Kontakt aufgenommen und es kann nunmehr mitgeteilt werden, dass der Passus Grünanlagen und Kinderspielplätze herausgenommen werden kann.

 

Frau Neidl trägt vor, dass der Bauausschuss am 12. Januar mehrheitlich empfohlen hat, diese Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Jeder Grundstückseigentümer weiß, dass er für die erstmalige endgültige Herstellung der Straße entlang seines Grundstücks einen Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch zahlen muss. Dazu ist jeder seit 1960 verpflichtet. Straßenausbaubeiträge gibt es schon seit 1974. Da hat der Bayer. Landtag das Bayer. Kommunalabgabengesetz verabschiedet und den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, für die Investitionen an ihren öffentlichen Einrichtungen Beiträge von denjenigen zu verlangen, denen diese öffentlichen Einrichtungen besondere Vorteile bietet (z.B. Wasserversorgung, Entwässerungseinrichtungen). Die Investition dieser Einrichtungen sind über solche Herstellungsbeiträge zu finanzieren. Der Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Bayer. Kommunalabgabengesetz beinhaltet auch eine besondere Vorschrift für Straßen, nämlich eine Sollvorschrift, die heißt, dass für die Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen solche Beiträge erhoben werden sollen. Die Rechtsprechung besagt, eine solche Sollvorschrift entspricht einer Mussvorschrift. Ansich wäre jede Gemeinde schon seit 1974 verpflichtet, eine solche Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Die Stadt Lauf hat bisher keine derartige Satzung. Die Verwaltung hat zuletzt 1994 einen Vorstoß in diese Richtung gemacht, nachdem auch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde immer wieder den Erlass einer solchen Satzung angemahnt hat. Zuletzt hat es der damalige Stadtrat 1994 abgelehnt. Inzwischen hat sich auch die finanzielle Lage aufgrund der gesamten Wirtschaftssituation etwas verändert und wir dürfen nicht vergessen, dass auch die Bayer Gemeindeordnung in Art. 62 die Gemeinden verpflichtet, ihre Einnahmen zuallererst aus ihren besonderen Entgelten zu erwirtschaften, bevor sie Kredite aufnehmen darf. Ein Straßenausbaubeitrag kann verlangt werden, wenn es sich um eine komplette Erneuerung handelt, d.h. die Wiederherstellung nach Ablauf einer bestimmten Nutzungsdauer von durchschnittlich 20 – 25 Jahren oder eine Verbesserung (z.B. Gehwege). Für den reinen Unterhalt der Straßen können keine Beiträge erhoben werden. Es ist jeder Einzelfall separat zu beurteilen, ob eine Erneuerung oder eine Verbesserung stattfindet. Die Verwaltung hat sich am Satzungsmuster des Bayer. Gemeindetages bei der Ausarbeitung der Vorlage orientiert. Dieses Satzungsmuster wurde vom Bayer. Verfassungsgerichtshof auf seine Rechtmäßigkeit überprüft und wurde für rechtsgültig erachtet. Das Landratsamt hat zugestimmt, selbstständige Grünanlagen und Kinderspielplätze herauszunehmen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, in § 5 die Nr. 6.1. in Nr. 6 zu ändern und die Nr. 6.2. und 7 zu streichen.

 

Herr Stadtrat Meyer findet, dass diese Satzung nicht nur Geldsegen und Freude bringt, sondern auch sehr viel Ärger. Er erlebt es tagtäglich bei anderen Gemeinden, die diese Satzung bereits umlegen. Ist diese Satzung einmal beschlossen, kann sie auch nicht mehr so einfach rückgängig gemacht werden. Ferner können auch Bürgerinnen und Bürger kein Begehren einberufen. Wenn die Sache beschlossen ist, hat man keine Möglichkeit mehr davon abzulassen. Er denkt, dass diese Satzung enorme Probleme für die Verwaltung und die Bürger bringen wird. Dorferneuerungsverfahren wurden abgewickelt wie in Bullach, Beerbach und Tauchersreuth. Zur Zeit ist dieses Verfahren in Simonshofen angelaufen, was heißt, wenn hier Wege und Straßen ausgebaut werden, werden die Bürger entsprechend zur Kasse gebeten. Sicherhlich wirkt hier die Förderung vom Amt für ländliche Entwicklung mit bei, d.h., dass der Anteil der Förderung zum Abzug gebracht wird, aber dennoch hat man doch noch etliche Kosten zu stemmen. Die Sache sollte nochmals überdacht werden. Heuchling wird es auch voll treffen, wie die Schulstraße und die Holzstraße.

 

Herr Stadtrat Kern dankt Herrn Meyer, dass er dieses Problem so objektiv dargestellt hat. Er hat heute einen Blick in den Haushalt geworfen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass mit der jetzigen Situation keine Möglichkeit besteht, mit den vorhandenen Steuereinnahmen den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Er kann nur durch die Entnahme von Rücklagen ausgeglichen werden. Es gibt keine Möglichkeiten mehr die Voraussetzungen für Neuinvestitionen zu schaffen und es werden neue Mittel aufgenommen werden müssen. Wir sind rechtlich nicht mehr in der Anlage mit städtischen Mitteln diese Straßenausbaumaßnahmen zu finanzieren. Wenn wir eine rechtliche Genehmigung des Haushalts anstreben, dann werden wir den rechtlichen Vorgaben des Freistaates Bayern zur Einnahme dieser Beiträge nachkommen müssen. Wer meint, dass Spielräume vorhanden sind muss sagen, wie er die Finanzierung sicherstellen will. Er spricht sich für den Vollzug des geltenden Rechtes aus.

Dabei geht es auch um Gerechtigkeit. Jeder der neu baut, muss Erschließungsbeiträge zahlen. Wenn jemand nach 25 Jahren eine neue Straße bekommt, die einem Neubau vergleichbar ist, dann soll dieser nichts zahlen. Jeder weiß, dass der Zustand und das Erscheinungsbild einer Straße für den Wert eines Grundstücks mitverantwortlich ist. Jeder Eigentümer muss ein Interesse haben, dass sein Bereich ordentlich erschlossen ist und dass der Wert seines Gründstücks und Hauses erhalten bleibt. Nachdem immer wieder behauptet wurde, es würden bei der Planung von Straßen unsinnige Verkehrsinseln gebaut, muss gesagt werden, dass es aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist, Querungshilfen einzurichten. Bei solchen Planungen ist man auch auf die Bürgerbeteiligung angewiesen. Es ist wichtig, sich um solche Planungen rechtzeitig zu kümmern. Es wurde 6 Jahre darüber diskutiert. Die Pläne waren immer wieder in der Zeitung und es hatte jeder die Möglichkeit, sich zu diesen Planungen zu äußern. Wenn wir solche Straßen ausbauen, werden wir in Zukunft die Bürger rechtzeitig beteiligen müssen, damit sie wissen, was auf sie zukommt und welche Kosten entstehen. Sie werden auch ein Mitspracherecht über die Entwicklung haben. Er sieht hier eine wesentliche Möglichkeit, hier verstärkt in den Dialog zu kommen und die Diskussionen vor dem Bau zu führen. Er stellt im Namen seiner Fraktion die Zustimmung für diese Ausbaubeitragssatzung in Aussicht.

 

Herr Stadtrat Ittner informiert, dass auch die SPD-Fraktion die Zustimmung in Aussicht stellt. Der Bayerische Landtag hat beschlossen, dass dieses gemacht werden muss. Wenn also dieser beschließt, dass alle Kommunen diese Straßenausbausatzung haben sollen = müssen, würde er erwarten, dass die CSU-Fraktion entweder der Satzung zustimmt oder ein Signal Richtung CSU-Landtagsfraktion setzt, dieses Gesetz zu ändern. Dies wäre die eigentliche Konsequenz. In dem heute ausgegebenen Entwurf des Haushaltsplanes 2010 ist vorgesehen, den Verwaltungshaushalt um knapp 1,7 Mio. Euro herunterzufahren. Das ist ein Rekord und den gab es in der Geschichte der Stadt Lauf noch nie. Vor diesem Hintergrund ist man gezwungen sich zu überlegen, wo eine Stadt Einnahmequellen hat. Bisher wurde auf diese Einnahmequelle seit Jahrzehnten verzichtet. Die Rücklage wird bis auf die gesetzliche Mindestrücklage auch aufgebraucht werden für die Jahre 2010 und 2011. Das würde bedeuten, wenn wir keine Einnahmequellen erschöpfen bzw. in anderen Bereichen Ausgaben kürzen, dann würde man voll in die Neuverschuldung gehen. Dies ist kein Ziel, welches der Stadtrat gerne vor Augen hat und durchzieht. Es macht wirklich keinen Spaß Straßenausbausatzungen zu beschließen, aber es ist notwendig und gesetzlich verpflichtend. Die Information der eventuell betroffenen Bürger muss frühzeitig passieren, sodass für die einzelnen Betroffenen rechtzeitig klar ist, wann wieviel auf die Betroffenen zukommt. Dafür möchte sich seine Fraktion einsetzen und die Kontrolle ausüben. Er möchte an alle im Stadtrat die Bitte aussprechen, diese Satzung zu unterstützen. Sie wird für die Finanzierung des Haushalts 2011 und folgende dringend benötigt. Die Notwendigkeit ist nicht selbst gemacht, sondern kommt aus der Wirtschaftskrise.

 

Herr Stadtrat Meyer hakt ein, dass nicht bewusst ist, welche Probleme auf alle zukommen werden. Die Bürger frühzeitig einzubinden hält er in jeder Hinsicht für außerordentlich wichtig. Bei betroffenen Bauernhöfen oder kleineren Gaststätten werden vielleicht 10.000 oder 20.000 Euro fällig, die der betroffene Anwohner zu zahlen hat. Wenn die Leute zur Bank gehen, wird sich diese nicht immer dafür aussprechen einen Kredit zu gewähren. Die Kommune muss dann die Beiträge eintreiben. Wenn der Bürger keinen Kredit bekommt, hat er die Möglichkeit das Grundstück zu veräußern oder es an eine Randgruppe zu verkaufen. Diesen Problemen ist man sich nicht bewusst. Sicherlich ist es richtig, wenn es heißt dass der Haushalt vom Landratsamt erst genehmigt wird, wenn sämtliche Einnahmequellen erschöpft sind. Er bittet zu überdenken, ob nicht andere Einsparpotenziale herangezogen werden können. Andere Gemeinden führen diese Satzung ganz bewusst noch nicht ein.

 

Frau Stadträtin Reichenberger geht es um die Sinnhaftigkeit dieser Satzung. Der Haushalt ist druckfrisch und es kann noch nicht beurteilt werden, wie hoch die Neuverschuldung sein wird und wieviel im Verwaltungshaushalt eingespart werden muss, was investiert werden muss und womit. Sie weiß, dass die Stadt Lauf viele Einnahmequellen hat, die ihrer Meinung nach noch nicht ausreichend überprüft und diskutiert wurden, sei es die Grundsteuer, Gewerbesteuerhebesatz, Hundesteuer, etc.  Sie findet die Vorgehensweise für falsch.

 

Frau Neidl denkt, dass in vielen Ortsteilen noch nie Erschließungsbeiträge bezahlt wurden. Gerade in den kleinen Gemeinden war noch keine Satzung in Kraft bzw. waren vorhandene Straßen schon vor 1960 fertig. In vielen Ortsteilen haben die Grundstückseigentümer noch nie etwas für ihre Straße bezahlt. Beitragsrecht ist nicht gerecht. Im Landkreis Nürnberger Land haben von 27 Gemeinden nur 7 keine solche Satzung. Zur Klarstellung erklärt Frau Neidl anhand einiger Beispiele, wie die Ausbaubeitragssatzung zu verstehen ist.

 

Vorsitzender war im ersten Jahr seiner Amtsperiode glücklich, dass die Pro-Kopf-Verschuldung von 460 auf 426 Euro herunterging. Nun ist die Situation eine andere. Es weiß noch niemand wie der Doppelhaushalt des Freistaates Bayern künftig zu finanzieren ist. Es kommen beim Städtetag die Alarmmeldungen, dass die FAG-Mittel, die für Kommunen überlebenswichtig sind, im nächsten Doppelhaushalt reduziert werden müssen. In seiner Neujahrsrede hat er von vielen Chancen in der Krise gesprochen und auch davon, dass in einer Krise insbesondere Egoismus Gift ist und eine verheerende Wirkung hat. Dieses Dilemma haben nicht wir verschuldet. Es ist auch eine Chance der aktiven Mitmachdemokratie und eine Chance der Sparsamkeit. Dies soll nicht alleine im Stadtrat erfolgen, sondern gemeinsam mit den Bürgern diskutiert werden. Die Satzung wurde bewusst auf den 01.01.2011 gelegt.

 

Herr Stadtrat Herrmann konnte noch keine Einsicht nehmen, was die Stadt haushaltsmäßig in diesem und im nächsten Jahr erwarten wird. Der Verwaltungsausschuss der seinerzeit für den Erlass einer Ausbaubeitragssatzung zuständig war, hat diese 1994 aus guten Gründen abgelehnt. Wenn er diese Satzungsvorlage durchliest, geht es ihm wie wahrscheinlich den meisten Bürgern, dass er diese sehr komplizierte Satzung nicht versteht. Den § „Erlass einer Sondersatzung“, von dem in der Beschlussvorlage geschrieben wird, konnte er in der Ausbaubeitragssatzung nicht erkennen. Wenn überhaupt ein derartiger Satz hineinkommt, dann ist es nicht gut, denn entweder es bezahlen alle oder es bezahlt keiner. Eine solche Satzung, die heute beschlossen werden soll – wobei soll sich sprachlich zwischen muss und kann bewegt – braucht also nicht eingeführt werden. Seines Wissens gibt es eine Reihe von Städten und Gemeinden, die bisher keine Ausbaubeitragssatzung eingeführt haben. Er hätte sich darüber hinaus eine bessere Bürgerinformation und Information des Stadtrates mit Beispielrechnungen bei unterschiedlichen Gegebenheiten erwartet. Diese Satzung hätte für den Bürger und den Stadtrat transparenter dargestellt werden sollen, damit sich die Bürger die Kosten vorstellen hätten können. Was gegen eine solche Satzung spricht, ist, dass hier ein Gerechtigkeitsdefizit vorliegt. Für die Anwohner ist nicht vorhersehbar ob und wann ein Ausbau erfolgen wird. Alle, deren Straßen in den letzten Jahren ausgebaut wurden ohne kostenmäßig beteiligt worden zu sein, sind jetzt fein heraus. Ein Ortsteil wie Simonshofen müsste, wenn im nächsten Jahr Ausbaumaßnahmen erfolgen werden, gegenüber den anderen Dorferneuerungen ungerecht behandelt werden. Alle Bürger sind letztendlich von dieser Satzung betroffen und alle ob Eigentümer und Mieter (auf diese wird es letztendlich umgelegt) oder junge Familien und ältere Bürger könnten aufgrund solch zufälliger unvorhersehbarer nicht planbarer Ausbaumaßnahmen sehr schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Abgesehen davon, dass seiner Meinung nach die Attraktivität des Wohnortes abnimmt und zu einer Reihe von Gerichtsklagen von Bürgern gegen die Stadt Lauf kommen wird. Er bittet deshalb, die genannten Argumente für die folgende Abstimmung zu bedenken und dann verantwortungsvoll im Sinne der Gerechtigkeit für die Bürger abzustimmen.

 

Herr Stadtrat Lang möchte anführen, dass der Zeitpunkt dieser Einführung unglücklich ist. Gerade zu einem Zeitpunkt, wo Menschen Arbeitslosigkeit beklagen müssen und reale Einkommen zurückgehen, soll privaten Haushalten in die Taschen gegriffen werden. Dies ist keine Schuldzuweisung an jemanden. Er wohnt schon lange in Lauf links. Die Straßen sind auf einem unveränderten Status. Hier steht 25 Jahre als Richtwert für den Erhalt einer Straße. Was ist mit dem Brennpunktviertel, wo die Einkommen niedriger sind. Dort wird es eng. Die Stadträte treffen die Entscheidung und man hat die Verpflichtung im Auftrag der Bürger unterwegs zu sein. Es muss so vertreten werden, dass es für die Stadt am sinnvollsten ist. Es ist ihm bewusst, dass die Mitbürger Angst haben. Eine frühzeitige Beteiligung der Bürger entlastet nicht die Geldbeutel.

 

Herr Stadtrat Ittner geht auf die Vorredner ein. Die Haushaltsberatung ist nächste Woche im Verwaltungsausschuss und deswegen liegt heute der Entwurf vor. Natürlich wurde über andere Einnahmequellen nachgedacht und Möglichkeiten, woanders Ausgaben zu verringern. Es wurde von der Allianz eine Arbeitsgruppe Haushalt eingerichtet, die ausdrücklich wollte, dass die CSU miteingebunden ist. Diese Arbeitsgruppe hat bereits mehrmals getagt. Die Satzung ist eine notwendige Ergänzung und in der Rangfolge die nötigste, da sie der Gesetzgeber vorschreibt. Es ist die Aufgabe des Stadtrates frühzeitig auf die Bürger zuzugehen und zu sagen, man könnte überlegen in ein oder zwei Jahren an einen Straßenausbau zu denken. Es ist immer ein gehöriger Anteil der Stadt dabei. Die Anlieger müssen es nicht komplett bezahlen. Eine Erneuerung des Asphalts kostet den Bürger keinen Cent. Hier wird eine Mischform herbeigeführt, wo Betroffene einen Anteil zahlen und die Allgemeinheit einen weiteren Anteil.

 

Herr Stadtrat Maschler findet das Beispiel Nürnberger Straße eine schlechte Vorgabe. Es ist eine Durchgangsstraße und es wäre vernünftiger, wenn man eine fiktive Erneuerung der Albrecht-Dürer-Straße hergenommen hätte. Diese ist weit über 30 Jahre alt und dort sind sehr viele Einfamilienhäuser. Hier kommen mit Sicherheit größere Beträge zustande. Auch Lauf links hätte als Beispiel gebracht werden können, um es den Bürgern transparent zu machen. Es gab die Gruppe Haushalt, welche von manchen auch als Geheimausschuss bezeichnet wurde. Man spricht über den Haushalt 2010 der druckfrisch vorliegt, es wird von einem Beginn der Satzung vom 01.01.2011 gesprochen und über viele andere Maßnahmen diskutiert. Haben sie doch den Mut, um die gesamten Maßnahmen, mit denen sie unsere Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belasten wollen, einmal komplett aufzutischen, damit jeder sieht um was es geht. Hier wird Salamitaktik betrieben, was auch schon im Bauausschuss bemängelt wurde und so geht es weiter. Es sollte gesammelt vorgelegt werden und dann wissen alle woran sie sind. Was hier versucht wird sind zusätzliche Belastungen für die Bürger gut zu verkaufen Diese vorgelegte Satzung ist für 2010 nicht relevant und deshalb ist die CSU-Fraktion der Meinung, dass der Beschlussvorschlag nicht entscheidungsreif ist, denn es gibt verschiedenste Unsicherheiten. Es gibt sehr viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf ein mietfreies Wohnen im Alter vertraut haben. Für viele ist eine zusätzliche Belastung nicht finanzierbar. Es sollte abgewartet werden, bis die Unsicherheiten wie Steuereinnahmen, Doppelhaushalt, etc. geklärt sind.

Die CSU-Fraktion beantragt deshalb die Vertagung dieses Punktes.

 

Herr Stadtrat Kern erwidert, dass sich die GRÜNE-Fraktion gegen diese Vertagung ausspricht. Die Sache wurde bewusst rechtzeitig vorgelegt. Bayern ist ein Rechtsstaat und in diesem gilt der Vollzug geltender Gesetze. Er bittet die CSU einen Änderungsantrag zu stellen. Es wird zu Recht argumentiert, dass es sich auf den diesjährigen Haushalt nicht finanziell auswirken wird. Aber die CSU hat offensichtlich die rechtlichen Vorgaben und die rechtliche Situation der Rechtsaufsicht, die uns unter Druck setzt, noch nicht ganz verstanden. Der Ernst der Lage wurde scheinbar noch nicht so weit realisiert, dass die Chancen nicht zu handeln gleich null sind. Wie soll der Haushalt rechtlich genehmigt werden? Diese Diskussion wird nächste Woche geführt werden und dabei muss Farbe bekannt werden. Im Vorfeld konnte in der Haushaltsgruppe die Diskussion geführt werden, um zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, die gemeinsam vertreten werden können.

 

Herr Stadtrat Maschler glaubt nicht, dass der Erlass dieser Satzung direkte Auswirkungen auf die Genehmigung des Haushalts 2010 hat. Wenn es so dringend wäre, dann müsste die Rechtsaufsicht sagen, dass die Satzung schon zum 01.01.2010 umgesetzt werden muss. Es muss Spielräume geben und deshalb bittet er, bis die Unsicherheiten abgesehen werden können, diesen Punkt zu vertagen.

 

Herr Stadtrat Offenhammer kann die Verärgerung gut verstehen. Keiner ist glücklich über dieses Gesetz. Vor dem Gesetz sind alle gleich und die Gesetze sind für alle gleich. Alle Gesetze gelten für alle. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, ob uns dieses gefällt oder nicht, es ist zu vollziehen. Die Satzung ist zu beschließen. Worüber diskutiert werden kann ist, wie diese Satzung aussehen soll. Dieses findet aber nicht statt. Die Freien Wähler wollen versuchen, diese Satzung so bürgerfreundlich und so wenig kostenbelastend wie möglich tatsächlich auszuführen, weil gesehen wird, dass viele Ungerechtigkeiten enthalten sind. Der Stadtrat steht in der Verantwortung aller Bürger gegenüber und deswegen ist seine Bitte, das Beste daraus zu machen.

 

Herr Stadtrat Maschler vermeldet, dass es einen Unterschied zwischen muss, soll und kann gibt. Er wollte die Diskussion vermeiden. Die Rechtssprechung ändert sich laufend und wenn man sich auf ein Urteil stützt, welches inzwischen 50 Jahre ist, weiß er nicht, ob die Soll-Vorschrift unbedingt eine Muss-Vorschrift ist. Es ist eine Kann-Vorschrift und man hat noch direkte Gestaltungsspielräume. Von daher ist man nicht so derartig in der Pflicht, wie dieses hier dargestellt wird.

 

Her Stadtrat Horlamus möchte nochmals kurz klarstellen, dass es ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht gibt, welches 10 Jahre alt ist. Darin steht „die Formulierung als Sollvorschirft meint nach allgemein anerkanntem Verständnis im Verwaltungsrecht, dass die Behörde den Normbefehl in aller Regel zu befolgen hat, jedoch wegen besonderer Gründe hiervon abweichen darf“. Nun stellt sich die Frage, ob hier solche besonderen Gründe vorliegen. Die Rechtsaufsicht hat offensichtlich keine gesehen und auch die Stadtverwaltung nicht. Ein Grund würde eventuell vorliegen, wenn die Stadt Lauf keinerlei Pro-Kopf-Verschuldung hätte oder deutlich überplanmäßige Gewerbesteuereinnahmen, die nicht vorhergesehen werden können. Es gibt keinen rechtlichen Spielraum. Der Gesetzgeber hat deshalb bewusst eine Sollvorschrift hineingenommen.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung) zu vertagen.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt            Ja: 9  Nein: 16


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -). In Abänderung der Entwurfsfassung wurden in § 5 Abs. 1 die Nr. 6.2 und 7 gestrichen, die Nr. 6.1 zu Nr. 6 und in § 7 Abs. 2 die Nummern 8 und 9 ebenfalls gestrichen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

  2. Sie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

 

  1. Auf die in mehreren Bauabschnitten durchgeführte Ausbaumaßnahme in der Nürnberger Straße findet die Satzung in Abweichung von § 3 Abs. 3 keine Anwendung.