Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3,
2 Abs. 1, 9, 10, 13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) und Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S
a t z u n g
zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 60 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das
Baugebiet “Nördlich der Breiten Straße" im Ortsteil Heuchling
einschließlich des Tekturplans Nr. 1.
§
1
(1) Der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
"Nördlich der Breiten
Straße" vom 04.08.1989 wird einschließlich des
Tekturplans Nr. 1 vom 16.12.1994
aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§
2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3
BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle
früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft.
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufhebungsplan des Bebauungsplans Nr. 60 ortsüblich bekannt zu machen.