Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard. Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 1.818.689,12 EUR nachträglich genehmigt.

Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 37.020 EUR vom Haushaltsjahr 2018 in das Haushaltsjahr 2019. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 182.000 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 6.289.236,93 EUR  wurden 124.320,82 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 8.785.515,28 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2019 enthalten.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2018 in Höhe von 199.931,50 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2019 übertragen wurden.