Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss beschließt an den bisherigen und nachfolgend genannten Vergaberegelungen zur Ausrichtung und Durchführung des Altstadtfestes festzuhalten:

 

-        Eine Vergabe und Ausrichtungszusage erfolgt nach Eingang und Reihenfolge der schriftlichen Bewerbung, jedoch nur bis zu fünf Jahre im Voraus.

-        Dabei ist dem Ausrichter Vorrang einzuräumen, der im Jahr der Ausrichtung des Altstadtfestes ein Jubiläum, das durch die Zahl 25 teilbar ist, feiert.

-        Ein Verein kann sich erst nach Durchführung eines Altstadtfestes um eine erneute Durchführung bewerben.