Sitzung: 14.01.2010 KulturA/001/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: HA/136/2010
Beschluss:
Der Kulturausschuss beschließt an den bisherigen und nachfolgend genannten Vergaberegelungen zur Ausrichtung und Durchführung des Altstadtfestes festzuhalten:
- Eine Vergabe und Ausrichtungszusage erfolgt nach Eingang und Reihenfolge der schriftlichen Bewerbung, jedoch nur bis zu fünf Jahre im Voraus.
- Dabei ist dem Ausrichter Vorrang einzuräumen, der im Jahr der Ausrichtung des Altstadtfestes ein Jubiläum, das durch die Zahl 25 teilbar ist, feiert.
- Ein Verein kann sich erst nach Durchführung eines Altstadtfestes um eine erneute Durchführung bewerben.