Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.      Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.      Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.03.2019 wird gebilligt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.