Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Die bei der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung sowie die
Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussfassung
aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die bei der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung sowie die
Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussfassung aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.03.2019 wird gebilligt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.