Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:
1) Es wird festgestellt, dass das Gutachten nicht dem geforderten Auftrag entspricht.
2) Die Firma Rödl & Partner soll aufgefordert werden, die dargelegten Ergebnisse rechtlich zu begründen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Firma Rödl & Partner auf Kostenneutrale Nachbesserung hinzuwirken.