Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Schwimmhalle an der südlichen Grundstücksfassade und eines Pools mit Gerätehaus (Variante 1) nicht in Aussicht, da sie sich im Außenbereich befinden und aufgrund der überbauten Fläche nicht mehr als untergeordnet zu betrachten sind.

 

2.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Schwimmhalle an der westlichen Giebelseite und eines Pools mit Gerätehaus an der verorteten Stelle (Variante 2) nicht in Aussicht, da sich der Pool im Außenbereich und teilweise auf einer „Fläche für die Landwirtschaft“ befindet.

 

3.      Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zur

 

-     Errichtung einer Schwimmhalle an der westlichen Giebelseite in der vorgelegten Form,

-     Errichtung eines naturnahen Schwimmteiches ohne oberirdische Gebäudeteile innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche als „gemischte Baufläche“.