Frau Nürnberger weist auf zwei Ergänzungen in den Festsetzungen hin. Die geänderten Unterlagen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 105 "Städtischer Bauhof neu" wird durch
einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2.
Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan
Nr. 105 „Städtischer Bauhof neu“.
3.
Der
Tekturplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB
aufgestellt.
4.
Der
Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplans Nr. 105 „Städtische Bauhof
neu“ in der Fassung vom 29.01.2019 wird beschlussmäßig gebilligt.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.