Frau Nürnberger weist auf eine Ergänzung im Beschluss unter
Punkt 4 hin, dass das Stadtbauamt beauftragt wird, den Bebauungsplan ortsüblich
bekannt zu machen.
Beschluss:
Der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1
zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt
aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10, 13 und 30 des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 81 Abs. 2 der Bayer.
Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl.
Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796)
folgende
S
a t z u n g
zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das
Baugebiet “Langwiese"
§
1
(1) Der Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
"Langwiese" vom 11.04.1974 wird aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§
2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3
BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle
früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft.
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.