Frau Nürnberger weist auf eine Ergänzung im Beschluss unter Punkt 4 hin, dass das Stadtbauamt beauftragt wird, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.   Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.   Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10, 13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

                                                                        S a t z u n g

zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet “Langwiese"

                                                                                        § 1

(1) Der Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet "Langwiese" vom 11.04.1974 wird aufgehoben.

(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

                                                                                        § 2

Diese Satzung  tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.

 

4.     Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.