Frau Nürnberger weist auf eine Ergänzung zum Passiven Schallschutz hin die der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau,- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Für den Bereich der Grundstücke bzw. Teilflächen Fl.Nr. 1338/1. 1342/1, 1343, 1344, 1345, 1346, 1346/2, 1346/3, 1346/4, 1346/5, 1349, 1349/1, 1349/2, 1350, 1350/2. 1351 und 1352 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 20.11.2018.

3.     Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Gewerbegebiet mit Einschränkungen“ gemäß § 8 BauNVO bzw. als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.

4.       Der Bebauungsplan erhält die Nr. 108 und die Bezeichnung „Gewerbegebiet Lauf-West“.

5.       Dem Bebauungsplan Nr. 108 „Gewerbegebiet Lauf-West“, Vorentwurf vom 20.11.2018 wird zugestimmt.

6.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7.       Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.