Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf an der Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger wird mit Wirkung zum 01.12.2018 um folgenden Passus ergänzt:

 

„Die Zuschüsse gem. dieser Richtlinie werden nur für Plätze in Kindertageseinrichtungen gewährt, die die Stadt Lauf an der Pegnitz als bedarfsnotwendig anerkannt hat.“