Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der laufende
Kalkulationszeitraum von bisher drei Jahren (2016-2018) wird um ein Jahr bis
31.12.2019 verlängert. Damit gilt für die Kanalgebührenabrechnung des Jahres
2019 (im Januar/Februar 2020) letztmalig die Gebühr von 2,70 Euro pro
Kubikmeter verbrauchten Frischwassers.
Im Laufe des Jahres 2019
werden die Kalkulationsgrundlagen (Anlagenachweise, kalkulatorische Kosten,
Frischwasser-/Niederschlagswassermaßstab) ermittelt, angepasst und angewandt
auf eine dann durchzuführende Gebührenkalkulation, die ab dem Jahr 2020 gilt
und auf einen vierjährigen Zeitraum (bis 2023) abstellt.
2. Vor einer endgültigen Entscheidung
über den künftigen Gebührenmaßstab ist die maßgebliche 12%-Grenze konkret in
einem ersten Schritt durch einen Wirtschaftsprüfer oder dergleichen zu
ermitteln. Ziel der Ermittlung soll eine Unterschreitung der 12%-Grenze sein,
soweit dies den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Das Ergebnis ist dem Stadtrat
vorzulegen; dieser entscheidet anschließend über die Kalkulationsmethode/den
Gebührenmaßstab.
Mit diesem Vorgehen wird der vorliegende Fraktionsantrag der Freien Wähler, CSU, FDP vom 22.05.2018 obsolet.