Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der laufende Kalkulationszeitraum von bisher drei Jahren (2016-2018) wird um ein Jahr bis 31.12.2019 verlängert. Damit gilt für die Kanalgebührenabrechnung des Jahres 2019 (im Januar/Februar 2020) letztmalig die Gebühr von 2,70 Euro pro Kubikmeter verbrauchten Frischwassers.

Im Laufe des Jahres 2019 werden die Kalkulationsgrundlagen (Anlagenachweise, kalkulatorische Kosten, Frischwasser-/Niederschlagswassermaßstab) ermittelt, angepasst und angewandt auf eine dann durchzuführende Gebührenkalkulation, die ab dem Jahr 2020 gilt und auf einen vierjährigen Zeitraum (bis 2023) abstellt.

 

2. Vor einer endgültigen Entscheidung über den künftigen Gebührenmaßstab ist die maßgebliche 12%-Grenze konkret in einem ersten Schritt durch einen Wirtschaftsprüfer oder dergleichen zu ermitteln. Ziel der Ermittlung soll eine Unterschreitung der 12%-Grenze sein, soweit dies den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzulegen; dieser entscheidet anschließend über die Kalkulationsmethode/den Gebührenmaßstab.

Mit diesem Vorgehen wird der vorliegende Fraktionsantrag der Freien Wähler, CSU, FDP vom 22.05.2018 obsolet.