Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Frau Wamser führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Dipl. Ing. Jörg Maier von der Stadtverwaltung der Stadt Schwabach, der einen Einblick in die Einführung des geteilten Gebührenmaßstabs in Schwabach gibt.

 

Nach einigen Wortmeldungen bringt Herr Stadtrat Dr. Tiedtke ein, dass die 12%-Grenze von einem Wirtschaftsprüfer oder dergleichen ermittelt werden soll. Es soll das Ziel vorgegeben werden, innerhalb der rechtlichen Vorgaben, unter der 12%-Grenze zu liegen.

 

Der Vorschlag wird in den Beschlussvorschlag eingearbeitet.


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

1. Der laufende Kalkulationszeitraum von bisher drei Jahren (2016-2018) wird um ein Jahr bis 31.12.2019 verlängert. Damit gilt für die Kanalgebührenabrechnung des Jahres 2019 (im Januar/Februar 2020) letztmalig die Gebühr von 2,70 Euro pro Kubikmeter verbrauchten Frischwassers.

Im Laufe des Jahres 2019 werden die Kalkulationsgrundlagen (Anlagenachweise, kalkulatorische Kosten, Frischwasser-/Niederschlagswassermaßstab) ermittelt, angepasst und angewandt auf eine dann durchzuführende Gebührenkalkulation, die ab dem Jahr 2020 gilt und auf einen vierjährigen Zeitraum (bis 2023) abstellt.

 

2. Vor einer endgültigen Entscheidung über den künftigen Gebührenmaßstab ist die maßgebliche 12%-Grenze konkret in einem ersten Schritt durch einen Wirtschaftsprüfer oder dergleichen zu ermitteln. Ziel der Ermittlung soll eine Unterschreitung der 12%-Grenze sein, soweit dies den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Das Ergebnis ist dem Stadtrat vorzulegen; dieser entscheidet anschließend über die Kalkulationsmethode/den Gebührenmaßstab.

Mit diesem Vorgehen wird der vorliegende Fraktionsantrag der Freien Wähler, CSU, FDP vom 22.05.2018 obsolet.