Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es
wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht
wurden.
2.
Zu den bei der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht
wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs
erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in
Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
3.
Der Entwurf der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom
18.09.2018 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungs-planes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.