Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Stadtrat Kern fragt, ob es möglich ist, Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen, wenn die Flächen zur Bebauung nicht freigegeben werden.

 

Frau Nürnberger sieht es kritisch, wenn Flächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden sollen, die im Bereich eines gültigen Bebauungsplans liegen, da hier bereits Baurecht geschaffen wurde.

 

Herr Stadtrat Maschler betrachtet die Abwägung bezüglich des Grundstücks FlNr. 177 der Gemarkung Weigenhofen als nicht ausreichend, da hier nur auf die Zuständigkeit des Kreistages verwiesen wird.

 

Frau Nürnberger erläutert, dass die Stadt dem Änderungsantrag keine großen Chancen einräumt und auch keine weitere Entwicklung gewünscht wird. Deswegen wurde ein früherer Antrag bereits abgelehnt.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

2.   Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

3.   Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.   Es ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen, die eine erneute Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern würden.

5.   Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 16.10.2018 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

6.   Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 3. Änderung des Flächennutzungs-planes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.