Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Herr Stadtrat Meyer nimmt gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke bittet bei den Nachtragsverhandlungen darauf zu achten, dass die Nachtragssummen unter Zugrundelegung der Urkalkulation genau geprüft werden.

 

Herr Stadtrat Weber ist verwundert, dass die jetzigen Nachtragskosten nicht bereits bei der Urkalkulation berücksichtigt werden konnten.

 

Herr Hammerlindl antwortet, dass die Nachtragskosten durch das beauftragte Ingenieurbüro Meyer & Schmidt begründet wurden.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme wird um 100.000 € (brutto) von 50.000 € (brutto) auf 150.000 € (brutto) erhöht.