Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Verwaltungs- und Unterstellhalle für Kfz auf dem Grundstück FlNr. 1000/27 der Gemarkung Lauf, Oskar-Sembach-Ring 16, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 „Haltepunkt West“

 

-      Fassadenbegrünung für fensterlose Teile mit mehr als 3,50 m,

-      Erhalt eines im Bebauungsplan festgesetzten Baumes.

-      privater Grünstreifen,

 

in Aussicht.

 

Von der Festsetzung des Bebauungsplans zur Anlage einer Fassadenbegrünung für fensterlose Gebäudeteile wird einer Befreiung zugestimmt, wenn ein ökologischer Ausgleich erfolgt, die der Bauherr mit 2.000 € entschädigt.

 

Von der Festsetzung des Bebauungsplans zum Erhalt des Baumes im Zufahrtsbereich wird einer Befreiung zugestimmt, wenn der Bauherr die Kosten für den Umbau des Parkstreifens und die Ersatzpflanzung eines Baumes übernimmt.

 

Mit dem Bauantrag ist ein Schallschutzgutachten sowie eine Betriebsbeschreibung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die in der Halle abgestellten Fahrzeuge ausschließlich dem gewerblichen Betrieb als Fuhrpark dienen vorzulegen: