Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung an freie Träger und stellt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO den Betrag von rund 94.913,- € überplanmäßig zur Verfügung.