Sitzung: 20.09.2018 VerwA/007/2018
Beschluss: in die Fraktionen verwiesen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4
Vorlage: FB 1/029/2018
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 02. Mai 2014 wird wie folgt geändert:
1. § 7 Abs. 3
erhält folgende neue Fassung:
„Den Vorsitz in
2. § 8 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„Ausschüsse erledigen die ihnen
übertragenen Angelegenheiten, die in ihrer Zuständigkeit liegen, selbständig
anstelle
Die Ausschüsse entschei
3. § 9 erhält folgende folgende neue Fassung:
„(1) Der Stadtrat bil
1. Verwaltungs-, Finanz- u.
Personalausschuss
a) Angelegenheiten
- zur Vorbereitung
und
schließlich Anlagen und Bestandteilen,
-
-
-
-
-
b) Angelegenheiten
-
Erlass 50.000 €
Niederschlagung 100.000 €
Stundung 250.000
€
Stundung über 1
Jahr 100.000
€
Aussetzung d. Vollziehung 100.000 €
- Grundsätze
für Geldanlagen, für Kreditaufnahmen
c)
Angelegenheiten, die gesetzlich o
d) Angelegenheiten des allgemeinen
Sozialwesens, der Integrationspolitik und des Friedhofs- und Bestattungswesens,
sofern sie nicht einem anderen Ausschuss zugewiesen sind.
e) Personalangelegenheiten
f)
Personalentscheidungen, zu
g)
Stiftungsangelegenheiten und Angelegenheiten kommunaler Beteiligungen,
einschl. Alten- und Pflegeheime, soweit sie nicht nach § 2 Ziffern 23 und 24
h)
Vorbereitung von Ehrungen.
2. Bau-, Umwelt und
Stadtentwicklungsausschuss
a)
Erlass, Än
b) Erteilung
c) Wahrnehmung
d) Grundstücksangelegenheiten
e) Ausübung
von Vorkaufsrechten
f) grundsätzliche Fragen
g) Entscheidungen
über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht
h) Umlegungsverfahren,
Grenzregelungsverfahren
i) Abschluss
von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen
j) Wirtschaftsför
k) Stadtentwicklung
und Stadtmarketing
l) öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV)
m) Angelegenheiten
n) Entscheidungen
in Mobilfunkangelegenheiten
3. Kinder-,
Jugend- und Seniorenausschuss
a) Angelegenheiten
- der Kin
-
der Schulen,
-
der Ganztagesbetreuung,
-
der Nachmittagsbetreuung
-
der sozialpädagogische Betreuung,
-
in Schul- und Kin
- der Musikschule
- der Erwachsenenbildung
-
der Spiel- und Bolzplätze sowie sonstige
Jugendspieleinrichtungen / -plätze
-
des
-
des Jugendrats/
-
der Jugen
b)
Belange der Senioren und der Seniorenarbeit
4. Kultur- und Sportausschuss
Angelegenheiten
-
der
kulturellen und Freizeiteinrichtungen,
-
-
-
- Angelegenheiten
-
(2) Bei wie
4. § 13 Abs. 2 Nr. 4 erhält folgende neue Fassung:
in Bauangelegenheiten
a) die Abgabe
b) die Behandlung der Anzeige nach Art. 57 Abs.
5 Satz 2 BayBO,
c) die Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO bzw. die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und Art. 63 Abs. 3
Satz 2 Halbsatz 1 BayBO für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie für
bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB o
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
- Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5 im Freistellungsverfahren
- geringfügige Tekturen, deren Hauptanträge wegen Befreiungen bereits im
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss behandelt wurden
d)
Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für
- Nebenanlagen außerhalb der Baugrenze
- Einfriedungen, Höhe und Material der Einfriedung sowie
deren Ausführung
- Stauräume vor Garagen
e) die Zulassung
von isolierten Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO
f) die Erteilung
von Negativzeugnissen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB
5. § 13 Abs. 3
erhält folgende neue Fassung:
„Für die Bemessung von wiederkehrenden
Leistungen gilt § 9 Abs. 2 entsprechend.“
6. § 14 Abs. 1
erhält folgende neue Fassung:
„Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Der Umfang
der Vertretungsmacht ist auf seine Befugnisse beschränkt.“
7. § 27 Abs. 3
erhält folgende neue Fassung:
„Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche
Sitzung wird bei
8. § 37 Abs. 1
erhält folgende neue Fassung:
„Satzungen und Verordnungen wer