Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Hammerlindl erläutert ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Im Anschluss kommt es zu zahlreichen Wortmeldungen.

 

Herr Stadtrat Pohl erinnert daran, dass dieser Punkt vor ca. 12 Jahren schon im Gespräch war und ist damals verworfen worden. Seiner Meinung nach würde der Bau einer Umgehungsstraße zu kostenintensiv sein. Er befürchtet, wenn die Verwaltung auf diesen Antrag eingeht, dass dann auch andere Ortsteile eine Umgehungsstraße beantragen werden. Dies sei ein Fass ohne Boden.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke sieht hier einen großen Konflikt mit dem Neubaugebiet. Des Weiteren würde eine Umgehungsstraße auch große Nachteile für die Einzelhändler und Gastronomen in Schönberg mit sich bringen, die auch darauf angewiesen sind, dass der Verkehr nicht an Schönberg vorbei geleitet wird. Er schließt sich der Meinung von Herrn Stadtrat Pohl an, dass der Bau hohe Kosten mit sich bringt. Er regt an, den Antrag im Hinblick auf die verschiedenen Konflikte und im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten zu prüfen.

 

Vorsitzender bestätigt, dass die Prüfung Eigentümerverhältnisse, Verursacherprinzip, eine Bewertung der Gesamtsituation und die Verkehrsbelastungen beinhalten wird.

 

Frau Nürnberger fügt hinzu, dass es der Verwaltung evtl. gelingt andere Maßnahmen zu empfehlen, wie z. B. konzeptionell das Gespräch mit den Hauptverursachern zu suchen.

 

Herr Stadtrat Wartha ist der gleichen Auffassung wie Herr Stadtrat Dr. Tiedtke. Er sieht das größte Problem im zunehmenden Verkehr, der zur Lebenshilfe führt. Es war schon einmal im Gespräch, dort eine Einbahnregelung in den zwei Straßen vorzusehen oder eben Tempo 30 einzuführen.

 

Herr Stadtrat Kern ist der Meinung, dass eine Umgehung den Verkehr nur an den Ortsrand verlagert, dies sei aber keine Lösung. Insofern geht seine Tendenz in Richtung Ablehnung, auch aufgrund der hohen Kosten. Dennoch sollte die Prüfung durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass man die Probleme der Bürger ernst nimmt.

 

Abschließend schlägt Vorsitzender vor, den Antrag zu prüfen und den Antragstellern die Bedenken des Gremiums zeitnah mitzuteilen, damit besteht Einverständnis.  


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Die Entscheidung des Ersten Bürgermeisters vom 06.08.2018 nach Art. 37 Abs. 3 GO zum Bürgerantrag vom 18.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Umgehungstraße zwischen der Laufer Straße und der Nessenmühlstraße zur Verkehrsberuhigung in Schönberg inhaltlich zu prüfen.