Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke ist der Ansicht, der Rechtanwalt hat nicht abschließend festgehalten, welche die einfachste Art der Erhebung ist. Er stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung und verweist auf den Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss.

 

Frau Wamser hält fest, dass die Ermittlung der 12%-Grenze ausschlaggebend ist, ob eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden muss oder nicht. Diese Grenze kann die Verwaltung nicht ermitteln, daher wurde bereits im Januar ein Fachbüro für Kommunalberatung damit beauftragt. Diese Berechnung könnte das Fachbüro über die Sommerpause vornehmen.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke möchte, dass der Fachausschuss feststellt, ob das Fachbüro oder nicht besser ein Wirtschaftsprüfer die Berechnung durchführen sollte.


Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt, die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktionen der CSU, der Freien Wähler und Herrn Herrmann (FDP) vom 22.05.2018 zu vertagen.

 

  1. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird dem Fachausschuss – Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – übertragen.

 

  1. Dieser soll nach der Sommerpause über das Verfahren der Ermittlung der 12%-Grenze ebenso beraten wie über die einfachste Möglichkeit der Einführung der gesplitteten Gebühr.