Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat hat Kenntnis von der
Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008
Betriebskostenförderung an Freie Träger und stellt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1
b GeschO den Betrag von rund 450.000,00
€ überplanmäßig zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt i. H. v. rund 409.000,00 € aus Mehreinnahmen bei
Haushaltsstelle 0.4649.1714 Betriebskostenförderungen.
2. Der Differenzbetrag wird als überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 41.000,00 € bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 genehmigt.