Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9

Nach einer kurzen Einführung von Frau Nürnberger spricht sich die Mehrheit des Gremiums gegen die Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte – Wettbüro aus, da Wettbüros und Spielhallen überhand nehmen und sie nicht zur Attraktivität des Stadtbildes beitragen.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte – Wettbüro, auf dem Grundstück FlNr. 586/26 der Gemarkung Lauf, Holzgartenstr. 2

 

Der Ablösung von zusätzlich nachzuweisenden Stellplätzen wird zugestimmt.

 

Die Wettannahmestelle darf erst nach Vorliegen einer gültigen Glücksspielerlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag betrieben werden. Auf § 10a Abs. 2 GlüStV wird hingewiesen.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land wird gebeten, die Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung zu prüfen.