Sitzung: 24.07.2018 BUS/012/2018
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9
Nach einer kurzen Einführung von Frau Nürnberger spricht sich die Mehrheit des Gremiums gegen die Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte – Wettbüro aus, da Wettbüros und Spielhallen überhand nehmen und sie nicht zur Attraktivität des Stadtbildes beitragen.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur
Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte – Wettbüro, auf dem
Grundstück FlNr. 586/26 der Gemarkung Lauf, Holzgartenstr. 2
Der Ablösung von
zusätzlich nachzuweisenden Stellplätzen wird zugestimmt.
Die
Wettannahmestelle darf erst nach Vorliegen einer gültigen Glücksspielerlaubnis
nach dem Glücksspielstaatsvertrag betrieben werden. Auf § 10a Abs. 2 GlüStV
wird hingewiesen.
Das Landratsamt Nürnberger Land wird gebeten, die Verträglichkeit mit der umgebenden Wohnbebauung zu prüfen.