Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.       Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung an Freie Träger und stellt gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO den Betrag von rund 450.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung.

Die Deckung erfolgt i. H. v. rund 409.000,00 € aus Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 0.4649.1714 Betriebskostenförderungen.

 

2.       Der Differenzbetrag wird als überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 41.000,00 € bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 genehmigt.