Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Dem Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionskapazität von weniger als 75 Tonnen je Tag auf den Grundstücken Fl.Nr. 1000/15, Fl.Nr. 1000/42 und Fl.Nr. 1000/58 der Gemarkung Lauf, Oskar-Sembach-Ring, wird zugestimmt.

Der notwendigen Ausnahme nach Nr. 3 der „Weiteren Festsetzungen“ des Bebauungsplans Nr. 71 – Tektur Nr. 1 wird zugestimmt, nachdem nachgewiesen ist, dass

 

·         schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden, und

·         Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.

·          

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Von der Festsetzung des Bebauungsplans zur Anlage einer Fassadenbegrünung für fensterlose Gebäudeteile wird einer Befreiung zugestimmt, wenn ein ökologischer Ausgleich erfolgt.

 

Die Entwässerungspläne müssen von der Verwaltung noch geprüft werden.