Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Herr Stadtrat Schweikert bittet um Überprüfung, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der  LAU 7 so angeordnet werden kann, dass sie bereits im Bereich der Entlastungsstraße im Industriegebiet gilt.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass es sich um eine Kreisstraße handelt und somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Lauf fällt und die zukünftige Entwicklung in diesem Gebiet abgewartet werden sollte. t


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von Lagerflächen auf den Grundstücken FlNr. 908/108, 908/109 der Gemarkung Lauf und FlNr. 1051/1 der Gemarkung Schönberg, Nähe Industriestraße, sowie zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 „Industriegebiet“

 

- Lagerflächen auf festgesetzter Grünfläche