Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt.
Bei Beachtung der Vorgaben des Einzelhandelskonzepts werden gegen den Vorentwurf des Bebauungsplans keine Einwendungen erhoben.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt.
Bei Beachtung der Vorgaben des Einzelhandelskonzepts werden gegen den Vorentwurf des Bebauungsplans keine Einwendungen erhoben.