Frau Ortsprecherin Mortler nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung nicht teil.


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.06.2018 wird gebilligt.

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 7, Bauernschmitt- Enders- Wehner, Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.