Frau Ortsprecherin Mortler nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung nicht teil.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom
12.06.2018 wird gebilligt.
Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Büros TEAM 7, Bauernschmitt- Enders-
Wehner, Nürnberg sind Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.