Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Antrag der Eigentümers des Grundstücks FlNr. 797/9 der Gemarkung Lauf, Nähe Nibelungenstraße, auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Stadt Lauf gem. Art. 63 BayBO zur Befreiung von der Stellplatzpflicht wird abgelehnt, um keine Präzedenzfälle zu schaffen und um Konsequenzfälle zu vermeiden.