Herr Strauß verlässt die Sitzung.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke begründet kurz den Antrag und berichtet, dass er Kontakt mit der Rechtsaufsichtbehörde aufgenommen hat. Da es noch einige ungeklärte Aspekte gibt, soll ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzugezogen werden.

 


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Haftung von Stadtratsmitgliedern, die gegen die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr stimmen, durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen zu lassen.

 

  1. Für den Fall, dass eine Haftung möglich ist, soll geprüft werden, welche einfachste Möglichkeit besteht, die gesplittete Abwassergebühr, unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und den Vorgaben der Rechtsprechung, einzuführen.

 

  1. Der weitere Vollzug des Stadtratsbeschluss vom 25.01.2018 wird bis zum Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung ausgesetzt.