Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Dritter Bürgermeister Lang führt den Antrag der Freien Wähler aus und bezieht sich auch auf eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Herr Wallner erläutert im Anschluss noch einmal kurz die Historie und die rechtliche Situation. Bezüglich der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde führt Herr Wallner aus, dass sich diese auf das Beteiligungsrecht der „Mitwirkung“ bezieht. Seitens des Personalrats wurde die Missachtung des „Mitbestimmungsrechts“ moniert. Die Rechtsfolgen einer Missachtung des Mitwirkungsrechts unterscheiden sich deutlich von denen des Mitbestimmungsrechts. Im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmung des Personalrats können Maßnahmen nur mit dessen Zustimmung getroffen werden.

 

Nach einer Diskussion im Gremium ergeht folgender Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, für die Freibadsaison 2019 eine Umfrage bei den Freibadbesuchern vorzubereiten. Hierfür ist die Unterstützung eines extrenen Beraters einzuholen. Der Entwurf der Umfrage ist dem Kultur- und Sportausschuss rechtzeitig vorzulegen.

 

2.       Die Ergebnisse dieser möglichen Umfrage sollen unverzüglich nach der Auswertung dem Kultur- und Sportausschuss vorgestellt werden.

 

3.       Alle Regelungen und Verordnungen, die den Betrieb, sowie Bade- und Hausordnung des Freibads betreffen, sind im Kultur- und Sportausschuss vorzustellen, soweit sie gem. der Geschäftsordnung in dessen Aufgabenbereich fallen.

 

4.       Die Umfragebögen aus dem Jahr 2016 sind zu vernichten.