Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Strauß verlässt die Sitzung.

 

Frau Wamser führt in das Thema ein und begrüßt als Referenten Herrn Dr. Schulte aus dem Büro für Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder.

 

Herr Dr. Schulte referiert über das Thema gesplittete Abwassergebühr.

 

Im Anschluss möchte Herr Stadtrat Dr. Tiedtke wissen, welche Personalkosten in der Verwaltung für dieses Projekt und welche Kosten für die externe Firma anfallen. Zudem möchte er wissen, wie viele Gemeinden im Landkreis eine gesplittete Abwassergebühr haben und ob die Abwasserbescheide der Stadt seit 2005 rechtswidrig und anfechtbar sind.

 

Frau Wamser erklärt, alte Bescheide sind bestandskräftig, aber die Neuen sind rechtswidrig und anfechtbar. Sie schätzt, dass etwa fünf bis sechs Gemeinden im Landkreis die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.

 

Herr Dr. Schulte sieht keine Mehrkosten in der Verwaltung, da hierfür sein Büro beauftragt wurde. Die Kosten für sein Büro richten sich nach seinem unterbreiteten Angebot.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedkte sieht keine Notwendigkeit darin die gesplitterte Abwassergebühr einzuführen. Die Bürger haben dadurch kaum einen Vorteil. Und da es sich hierbei um einen Gerichtsbeschluss in einem Einzelfall handelt, weiß man nicht, wie ein Gericht erneut urteilen würde.

 

Frau Wamser stellt klar, dass der Beschluss über eine Einführung der Gebühr schon im Januar 2018 einstimmig getroffen wurde.

 

Nach einigen Rückfragen an Herrn Dr. Schulte diskutiert das Gremium über die Notwendigkeit einer Einführung.

 

Herr Stadtrat Ochs bezieht sich auf die Beschlussvorlage und damit die Grundlage des Beschlusses aus der Januar-Sitzung. Diese enthält seiner Ansicht nach andere Informationen, als heute vorgetragen.

 

 

Herr Stadtrat Felßner sieht nach dem heutigen Vortrag eine andere Entscheidungsgrundlage und bittet darum, die Einführung zu überdenken.