Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.       Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan
Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“.

3.       Der Tekturplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB aufgestellt.

4.       Der Entwurf vom 08.05.2018 wird beschlussmäßig gebilligt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.