Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ wird durch einen Tekturplan
gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2.
Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan
Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“.
3.
Der
Tekturplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a
BauGB aufgestellt.
4.
Der
Entwurf vom 08.05.2018 wird beschlussmäßig gebilligt. Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.