Sitzung: 19.04.2018 VerwA/004/2018
Vorlage: FB 2/011/2018
Beschluss:
1. Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
1.1
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 12. Oktober 2017 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
Abstimmung: Ja:
14 Nein: 0
1.2
„Die Jahresrechnungen 2016 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 67.453.956,14 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 2.365.759,39 Euro
c) J.F.Barth’sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 61,95 Euro
Der Jahresabschluss 2016 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2016 13.713.792,64 Euro
b) Summe der GuV-Rechnung 2016
Erträge 5.083.272,50 Euro
Aufwendungen 5.342.847,40 Euro
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2016 259.574,90 Euro
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2016)
Abstimmung: Ja:
14 Nein: 0
1.3
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2016 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth’schen Stiftung und für den festgestellten Jahresabschluss 2016 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt:“
Abstimmung: Ja:
13 Nein: 0
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziffer 1.3) hat der Erste Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).