Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gebührensatzung zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Im Schuljahr 2018/2019 wird der Einzelunterricht sowie der Ensembleunterricht einmalig um 2 % erhöht. Die Änderungssatzung zur Gebührensatzung (Anlage 2) ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. Die Gebührenanpassung gem. der tariflichen Entwicklung wird ab dem Schuljahr 2019/2020 jeweils jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt.